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FAQ – Ihre häufigsten Fragen

Wie vereinbare ich Termine?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, uns zu erreichen: Sie können uns unter der +49 7821 4900 anrufen, das Kontaktformular ausfüllen oder einfach bei uns in der Praxis vorbeikommen.
Haben wir Ihre E-Mailadresse? Die geplanten Termine bekommen Sie umgehend von uns per E-Mail zugesendet, Terminerinnerungen gibt es vor jedem Termin.

 

Was muss ich bei meinem ersten Besuch mitbringen?
Ganz wichtig: Krankenversicherungskarte und das gültige Rezept von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt. Bequeme Kleidung und aus hygienischen Gründen ein großes Handtuch. Saubere Straßenschuhe reichen in der Regel aus.

 

Was passiert, wenn ich einen Termin absage?
Sagen Sie Ihren Termin mehr als 24 Stunden vorher ab, bekommen Sie von uns einen Ersatztermin angeboten.
Bei Terminabsagen innerhalb dieser 24 Stundenfrist erlauben wir uns, Ihnen eine Ausfallrechnung zu stellen, wenn wir es nicht schaffen, den entstandenen freien Termin wieder adäquat zu belegen. Für diese Ausfallgebühr bekommen Sie dann einen Ersatztermin geboten.
Einen Nachweis darüber können wir Ihnen aus Datenschutzgründen nicht liefern.

 

Ich habe ein Kassenrezept von der Ärztin / vom Arzt. Muss ich einen Eigenanteil bezahlen?
In der Regel ja. Die Krankenkasse verlangt eine Zuzahlung, welche sich an der Art der Verordnung orientiert. Sie fordert diese „Rezeptgebühr“ gleich zu Beginn Ihrer Therapie an, sprich bei der ersten Behandlung.
Chronisch kranke Personen oder Personen mit einem geringeren Einkommen können sich von einer Zuzahlungs­pflicht bei Ihrer Krankenkasse befreien lassen. Sie erhalten dann einen Befreiungs­ausweis. Dieser ist zu Beginn der Behandlung bei uns vorzulegen. Lassen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse beraten!

 

Therapiezeiten = Behandlungszeiten
Therapiezeiten werden von den Krankenkassen vorgegeben und orientieren sich an Ihrem Rezept.
Therapiezeiten sind immer Brutto-Behandlungszeiten, d.h. Begrüßung, an- und auskleiden, Dokumentation – dies ist alles Bestandteil der von den Krankenkassen vorgegebenen Zeit (Amtsgericht Jena vom 12.05.2017 AZ.: 21C 169/16).

 

Und wenn mir die gesetzliche Therapiezeit nicht ausreicht?
Die gesetzlichen Behandlungszeiten sind tatsächlich sehr kurz bemessen. Sie können Ihre Behandlungszeit verdoppeln, indem Sie privat eine „Doppelte Behandlungszeit“ buchen. Wir bieten Ihnen hierzu immer den aktuellen Krankenkassensatz und fordern nicht den Privattarif, sodass Physiotherapie bezahlbar bleibt.
Sie meinen, das sei Luxus? Nein, es ist eine gute Möglichkeit für Sie, schneller an Ihr Ziel zu kommen – Ihre Gesundheit!

 

Kann ich die „Doppelte Behandlungszeit“ später buchen?
Ja, sofern unser Terminplan diese Möglichkeit noch bietet. Empfohlen wird allerdings, diese Möglichkeit gleich zu nutzen.

 

Behandlungen ohne ärztliche Verordnung
Natürlich können Sie auch ohne ärztliche Verordnung Therapien bei uns buchen – sei es zur Behandlung von Beschwerden, zur Meinungsbildung, zur Vorbereitung von Operationen und zur Rehabilitation nach Operationen.

Preisliste für Zusatzleistungen und Selbstzahler (PDF)

Preisliste für Kinesiotape-Behandlungen (PDF)

 

Kann ich bei Ihnen Rehabilitationssport machen?
Nein, wir bieten keinen Rehabilitationssport auf Verordnung an.

 

Kann ich bei Ihnen auch ohne Verordnung trainieren?
Bei uns wird kontrolliert an medizinischen Geräten gearbeitet – auf Verordnung wie auch privat in einem ABO-Training.

 

Was passiert mit meinen Daten?
Ihre Daten werden bei uns digitalisiert und 10 Jahre gespeichert.

Melden Sie sich jederzeit bei uns. Wir sind gerne für Sie da.
Sprechen Sie mit uns unter +49 7821 4900.
Schreiben Sie uns per E-Mail unter rehagym.lahr@t-online.de oder über unser Kontaktformular.